Aufgrund spezifischer Risiken gibt es für Lüftungsanlagen brandschutztechnische Anforderungen als Baubestimmung. Darin sind konkrete Anforderungen an einzelne Komponenten und spezielle Arten und Nutzungen von derartigen Anlagen festgehalten. Besondere Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit Lüftungsanlagen gilt der Verhinderung einer unkontrollierten Rauchausbreitung im Brandfall.
Gerade in Gebäuden mit grosser Personenzahl werden deshalb oft separate maschinelle Anlagen zur Rauchableitung (Mechanische Rauch- und Wärmeabzugsanlage, kurz MRWA) vorgesehen. Auf diese Weise kann im Brandfall vor allem in den Rettungswegen eine ausreichend hohe raucharme Schicht gewährleistet werden. Nebst der Sicht sollen zudem die Fluchtwege und Fluchtkorridore für die Evakuierung von Personen zugänglich bleiben.